
Der islamische Rechtsbegriff Dār al-Islām ({arS|دار الإسلام|d=dār al-islām|b=Haus des Islams}) bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist Dār al-Ḥarb („Haus des Krieges“). Der Begriff geht auf keine Textstelle im Koran oder in der Sunna zurück. Er ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten: G...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dar_al-Islam

Dar al-Islam die, in der mittelalterlichen islamischen Staatstheorie Bezeichnung für das Territorium, das unter der Herrschaft der Muslime und des islamischen Rechts (Scharia) steht. Der Theorie nach soll so lange Heiliger Krieg (Djihad) geführt werden, bis auch die gesamte restliche Welt der D. al&...
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